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AGB

  1. Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages.
     

  2. Es gelten die SIA Norm 118, die SIA Norm 118/257, SIA Norm 257, SIA Norm 259, SIA Norm 242/1, Fachinformationen des SMGV Maler- und Gipserunternehmer-Verband, Grindelstrasse 2,8304 Wallisellen, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen. Im Fall eines Widerspruchs gehen diese AGB den genannten Normen/Bestimmungen vor.
     

  3. Alle vom Unternehmen erstellten Offertunterlagen und Muster bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell genutzt werden. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen diesem unaufgefordert zurückzugeben.
     

  4. Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.
     

  5. Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer.
     

  6. Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.
     

  7. Die Zahlungsbedingungen werden im Angebot dargestellt und im Werkvertrag bzw. im Auftrag festgehalten.
     

  8. Der Vertragspartner anerkennt SMGV als Stelle für die Gewährung von Solidarbürgschaften im Sinne von Art. 181 SIA Norm 118 und verzichtet darauf, einen Garantievertrag im Sinne von Art.111 OR zu fordern.
     

  9. Der Kunde prüft die Malerarbeiten umgehend innerhalb von 5 Arbeitstagen nach deren Abschluss. Stellt er dabei Mängel fest, halten der Kunde und das Unternehmen diese Mängel schriftlich fest und vereinbaren gleichzeitig die Details über eine allfällige Nachbesserung (Umfang und Frist). Prüft der Kunde die Malerarbeiten nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach deren Abschluss, so gelten die Malerarbeiten als mängelfrei genehmigt. Jegliche Mängelhaftung entfällt in diesem Fall.
     

  10. Es ist Aufgabe des Kunden, sich um den Unterhalt bzw. die Instandhaltung des erstellten Werkes zu kümmern. Alle Beschichtungen unterliegen natürlichen Alterungs-, Verschleiss- und Abbauprozessen. Daher kann das Unternehmen für Kreidungen, Farbtonveränderungen und Verschmutzungen insbesondere durch Algen oder Pilze auch keine Haftung übernehmen. Die erwähnten Prozesse sind je nach Standort und verwendeten Produkten unterschiedlich. Der Kunde muss diese mit regelmässigen Kontrollen selbst überwachen oder durch Fachpersonen überwachen lassen.
     

  11. Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, bzw. dem Ablauf der Prüfungsfrist sind alle Rückbehaltmöglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.
     

  12. Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
     

  13. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.
     

  14. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.
     

  15. Es kommt Schweizer Recht zur Anwendung. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens (Zürich).

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